• Die Aussetzung des Sportbetriebs vom 13.03.2020 bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen.
• Wir verweisen auf das von der Bayerischen Staatsregierung verhängte Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen in Vereinsräumen, Sporthallen sowie Sport- und Spielplätzen.
• Die Jahreshauptversammlung vom 27.03.2020 wird auf Freitag, den 05.06.2020 verlegt. Die satzungsgemäße Einladung folgt.
Anmerkungen zu den Mitgliederehrungen:
Der Tagesordnungspunkt 6 (Ehrungen) entfällt.
Die Jubilare werden hierüber umgehend schriftlich informiert und zu einem geeigneten Zeitpunkt persönlich geehrt.
Mühlstetten, den 16.03.2020