Hygieneschutzkonzept zur Jahreshauptversammlung des TSV 66 Mühlstetten e.V. am 04.09.2020

Die Jahreshauptversammlung findet um 19:30 Uhr im Sportheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder des TSV 66 Mühlstetten e.V. recht herzlich eingeladen.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung
2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung vom 22.03.2019
3. Bericht des 1. Vorstand
4. Kassenbericht
5. Bericht der Sparten
6. Satzung – Änderung des § 8
7. Bericht der Kassenprüfer – Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
8. Bildung eines Wahlausschusses
9. Neuwahl der Vorstandschaft
10. Neuwahl der Kassenprüfer
11. Wortmeldungen

Anträge für die Jahreshauptversammlung sind dem 1. Vorstand Martin Petrasek spätestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich zuzustellen.

Die geplanten Satzungsänderungen können auf Nachfrage beim 1. Vorstand Martin Petrasek oder beim 2. Vorstand Thomas Nagel eingesehen werden.

 

Um die Jahreshauptversammlung trotz der andauernden Corona Pandemie abzuhalten sind wir an ein eigens erstelltes Hygienekonzept gebunden. 

 

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Unterweisungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
  • Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 04.09.2020 je nach Wetterlage im Freien oder im Sportheim statt. Versammlungsbeginn ist um 19:30 Uhr.
  • Zur Teilnahme sind alle Mitglieder sowie geladene Gäste (Presse, Politik) berechtigt.

Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen hin.
  • Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung untersagt.
  • Bei Betreten des Sportgeländes steht ein Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Mitglieder werden darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher stehen in den Sanitäranlagen zur Verfügung.
  • Sitzmöglichkeiten mit maximal 10 Plätzen stehen zur Verfügung.
  • Die Sitzplätze dürfen nicht gewechselt werden.
  • Es liegt für jeden wahlberechtigten Teilnehmer ein Kugelschreiber bereit, diese Kugelschreiber werden nach der Versammlung desinfizieren.
  • Die Teilnehmerzahl und Teilnehmerdaten (Name, Telefonnummer) werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
  • Auf dem gesamten Gelände, abseits der Tische, gilt eine Maskenpflicht.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Sollte die Versammlung im Inneren stattfinden wird durch ständiges durch lüften für ausreichende Frischluft gesorgt.
  • Getränke in Flaschen werden den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Speisen werden nicht angeboten.
  • Das Betreten der Sanitäranlagen ist pro Bereich (weiblich/männlich) nur einzeln erlaubt.
  • Nach Ende der Versammlung erfolgt die zeitnahe Abreise der Mitglieder.
  • Nach der Versammlung werden sämtliche Kontaktflächen desinfiziert.

 

Hygieneschutzkonzept zur JHV