Update: Hygieneschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb / Fußball

Zum 29.09.2020 wurde das Hygieneschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball aktualisiert. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung!

 

Organisatorisches

Allgemeines

  • Durch Vereinsmailings, Unterweisungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Personen ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Training- und Spielbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Von jeder am Training und Spielbetrieb teilnehmenden Person (Spieler, Funktionäre, Zuschauer) erfolgt eine Kontaktdatenerfassung. Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Zuschauer

  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist grundsätzlich einzuhalten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt 200.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wird hingewiesen.
  • Körperkontakt außerhalb des Trainings und Spielbetriebs (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Personen, die verdächtige Symptome (Kontakt zu Covid-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen, Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome) aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb untersagt; sie haben das Sportgelände unverzüglich zu verlassen.
  • Personen werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Toiletten und Duschen werden nach jeder Einheit gereinigt.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden nach dem Training und Spielbetrieb desinfiziert – der zuständige Abteilungsleiter ist für die Durchführung und Überwachung zuständig.
  • Die Fußböden und weitere Kontaktflächen werden nach jeder Trainings- und Wettkampfeinheit gereinigt und desinfiziert. Entsprechende Nachweise werden von der zuständigen Person (Reinigungskraft) geführt.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Unsere Sportler wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften eine Mund-Nasen-Bedeckung im Fahrzeug zu tragen ist. Für die Anreise der Teams und Schiedsrichter empfehlen wir ebenfalls die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, zeitversetzte Anreise).
  • Im Trainings- und Wettkampfbetrieb sind bevorzugt eigene Getränke und Speisen mitzubringen und zu verzehren. Eine Weitergabe der benutzten Trinkflasche an Dritte ist zu unterlassen.
  • Es werden lediglich mitnahmefähige Getränke und Speisen unter Beachtung der Hygieneregeln angeboten. Der Empfang und Verzehr und die Rückgabe des Leerguts erfolgen außerhalb des Sportheims unter Einhaltung der Abstandsregeln bzw. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Vor Betreten der Sportanlage wird bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Vor Betreten des Sportheims ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

 

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleidekabinen und Duschen

  • In den Umkleidekabinen ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • In den Umkleidekabinen und Duschen wird für eine ständige und ausreichende Durchlüftung gesorgt, Fenster bleiben geöffnet.
  • Der Duschvorgang darf ausschließlich einzeln und zeitversetzt erfolgen.

Aktualisierungen der Weisungen durch die Bayerische Staatsregierung (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/) sowie verbandsspezifische Vorgaben (z.B. das Muster-Hygienekonzept des BFV in der aktuellen Fassung) werden Bestandteil dieses Konzepts. Die Einhaltung dieses Hygienekonzepts ist für die Durchführung des Sports beim TSV Mühlstetten verpflichtend.

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